Gemeindeleben  

Stiftung Katholische Kirchengemeinde Heilig Geist

Die zunehmend schlechte finanzielle Lage der Gemeinde hat uns zum Nachdenken bewogen. Das uns allen so wichtige und guttuende Gemeindeleben kann künftig nur stattfinden, wenn die finanzielle Ausstattung der Gemeinde sichergestellt ist. Es ist absehbar, dass die seitens des Erzbischöflichen Ordinariats erfolgenden Zuwendungen weiterhin abnehmen werden. - Mithin müssen wir selbst handeln.

Neben dem Förderverein haben wir, die Gemeinde, im Herbst 2010 die Stiftung Katholische Kirchengemeinde Heilig Geist gegründet. Die formellen Erfordernisse, die kirchen- und stiftungsrechtlichen Genehmigungen sowie die Anerkennung durch das Finanzamt als steuerlich begünstigte Körperschaft, liegen vor.

Die Zielsetzung der Stiftung besteht in der Unterstützung der Gemeinde. So sollen Mittel fließen

  • in die Unterhaltung, Erhaltung und Reinigung der Pfarrkirche und die von der Kirchengemeinde genutzten Gebäude
  • in personellen Bedarf
  • in diakonische Aufgaben
  • in Bereiche der Liturgie, Kirchenmusik und des Kirchenraumes, sowie
  • in Maßnahmen und Vorhaben des Kirchenvorstandes und des Pfarrgemeinderates
  • in die Bildung und Weiterbildung der in der Gemeinde tätigen hauptamtlichen und ehrenamtlichen Mitarbeiter.

Ein paar Eckdaten zu der Stiftung

Die Stiftung hat einen Stiftungsrat. In diesem wirken Ute Möller, Simone Paul, Pater Rüdiger Brunner, Benno Bryza und Jörn Piro mit. Die laufenden Geschäfte der Stiftung führt der Stiftungsvorstand. Diesem gehören Peter Krug und Stefan Bonde an.

Das Stiftungskapital beträgt 100.000,00 Euro. Zusätzlich verwaltet die Stiftung noch weitere Geldmittel der Gemeinde.

Die Stiftung Katholische Kirchengemeinde Heilig Geist ist in der Form angelegt, dass das Stiftungskapital dauerhaft in die Stiftung eingebracht und auch auf Dauer zu erhalten ist. Das Stiftungskapital wird nach den Maßgaben einer hierfür eigens beschlossenen Anlagerichtlinie in sicheren Anlageformen angelegt. Folge dieses
Aufbaus ist, dass die Stiftung zur Verwirklichung ihrer Zielsetzungen ausschließ-lich die Erträge der Finanzanlagen verwenden kann.

Unserer Zielsetzung, der möglichst wirkungsvollen Unterstützung der notleiden-den Bereiche, können wir nur dann nachkommen, wenn das Stiftungskapital möglichst groß ist; denn umso größer sind dann auch die durch seine Anlage erwirtschaftbaren Erträge. Das Stiftungskapital kann durch Zustiftungen erhöht werden. Zustiftungen sind Zahlungen in beliebiger Höhe von zustiftungswilligen Spendern in das Stiftungskapital. Die Zustiftungen fließen in das Stiftungskapital und unterliegen dessen Bestimmungen. Zustiftungen haben zudem den Charme, dass sie einen steuerlichen Anreiz aufweisen: sie sind im Rahmen der steuerrechtlichen Höchstbeträge von der Einkommensteuer absetzbar. Eine Zustiftung bietet so neben dem steuerlichen Anreiz die Möglichkeit, der Kirchengemeinde Heilig Geist dauerhaft und mit einer gewünschten Zweckbindung Geldmittel zuzuwenden.

Sollten Sie Fragen zu der Stiftung oder Interesse an einer Zustiftung haben, stehen Ihnen die Vorstandsmitglieder sowie Herr Pater Brunner sehr gerne für ein vertrauliches Gespräch zur Verfügung.

Peter Krug Stefan
Telefon: 030 3621682
krugptr.@aol.com

Stefan Bonde
Telefon: 030 30205417
info@notar-bonde.de

Pater Rüdiger Brunner
Telefon: 030 300003-11
pfarrer@heiliggeist-berlin.de