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Wahlen zu den Gemeinderäten und zum Pfarreirat


Zum 1. Januar 2024 bilden die Gemeinden Heilig Geist, Karl Borromäus und Sankt Canisius die neue Pfarrei Christi Auferstehung. Innerhalb dieser neuen Pfarrei gestalten künftig in den bislang eigenständigen Gemeinden sogenannte Gemeinderäte die örtlichen pastoralen Angelegenheiten der Gemeinden in Einheit mit dem Pfarreirat und dem Pastoralteam. Der Pfarreirat wiederum ist das Entscheidungsgremium für die pastoralen Belange und Aufgaben auf Ebene der Gesamt-Pfarrei.
Gemeinderäte und Pfarreirat werden am 18./19.11.2023 gewählt. Für alle vier Gremien sind jeweils sechs Plätze durch Wahl zu besetzen. Alle in der Pfarrei und in den Gemeinden tätigen Gruppen, Verbände und alle Pfarreimitglieder sind aufgefordert, bis zum 17.09.2023 Kandidatenvorschläge beim Wahlausschuss einzureichen unter:
info@heiliggeist-berlin.de, pfarrbuero@karl-borromaeus.de oder info@sanktcanisius.de .


Wahlberechtigt sind auch Katholikinnen und Katholiken, die nicht in der Pfarrei ihren Wohnsitz haben, aber aktiv am Leben der Pfarrei oder einer ihrer Gemeinden teilnehmen. Sie müssen bis zum 17.09.2023 beim Wahlausschuss der Pfarrei, in der sie wählen wollen, schriftlich die Aufnahme in das Wählerverzeichnis beantragen.
Nähere Informationen zur Wahl sind auf den Homepages der Gemeinden und insbesondere unter www.erzbistumberlin.de/wahlen erhältlich.



Der Wahlausschuss