Die Bereitschaftsbekundung zur Kandidatur für eines der Gremien (Kirchenvorstand, Pfarreirat, drei Gemeinderäte in Heilig Geist, St. Canisius und St. Karl Borromäus/Salvator) oder die Möglichkeit zum Kandidat:innen-Vorschlag ist nun beendet. Aber eine Kandidatur ist ab jetzt mit Unterschriften von mindestens 10 Pfarreimitgliedern möglich.
Bis zum 15. November 2026 – 18.00 Uhr kann nun gewählt werden. Die Wahlen erfolgen durch ein Online-Portal bzw. durch zu beantragende Briefwahl. Ihre persönliche Wahlbenachrichtigung erhalten Sie auf dem Postweg.
Wahlberechtigt sind alle Katholikinnen und Katholiken, die seit mindestens drei Monaten in der Pfarrei wohnen, am Wahltag mindestens 14 Jahre (bzw. 16 Jahre für den Kirchenvorstand) alt sind und im Wählerverzeichnis der Pfarrei eingetragen sind. Jede Pfarrei ist verpflichtet, mindestens einen Briefkasten auf dem Territorium der Pfarrei anzubieten, der pünktlich mit Beendigung der Wahlhandlung am 15.11.2026 um 18.00 Uhr geleert wird. Die Wahlkommission von Christi-Auferstehung hat Einsicht in das Wählerverzeichnis und deshalb informiert, ob eine Person dort eingetragen ist. Das Pfarrsekretariat leitet Ihre Anfragen weiter.
Weitere Ansprechpartner sind Herr Martin Müller-Ettler (St. Karl Borromäus/ Salvator) und Herr Kozloski (St. Canisius).
