Stiftung
Stiftung Katholische Kirchengemeinde Heilig Geist
Die zunehmend schlechte finanzielle Lage der Gemeinde hat uns zum Nachdenken bewogen. Das uns allen so wichtige und guttuende Gemeindeleben kann künftig nur stattfinden, wenn die finanzielle Ausstattung der Gemeinde sichergestellt ist. Es ist absehbar, dass die seitens des Erzbischöflichen Ordinariats erfolgenden Zuwendungen weiterhin abnehmen werden. - Mithin müssen wir selbst handeln.
Neben dem Förderverein haben wir, die Gemeinde, im Herbst 2010 die Stiftung Katholische Kirchengemeinde Heilig Geist gegründet. Die formellen Erfordernisse, die kirchen- und stiftungsrechtlichen Genehmigungen sowie die Anerkennung durch das Finanzamt als steuerlich begünstigte Körperschaft, liegen vor.
Die Zielsetzung der Stiftung besteht in der Unterstützung der Gemeinde. So sollen Mittel fließen
- in die Unterhaltung, Erhaltung und Reinigung der Pfarrkirche und die von der Kirchengemeinde genutzten Gebäude
- in personellen Bedarf
- in diakonische Aufgaben
- in Bereiche der Liturgie, Kirchenmusik und des Kirchenraumes, sowie
- in Maßnahmen und Vorhaben des Kirchenvorstandes und des Pfarrgemeinderates
- in die Bildung und Weiterbildung der in der Gemeinde tätigen hauptamtlichen und ehrenamtlichen Mitarbeiter.
Ein paar Eckdaten zu der Stiftung
Die Stiftung hat einen Stiftungsrat. In diesem wirken Pater Dr. Gerald Tanye als Vorsitzender, Thomas Klubertz, Martina Lange, Ute Möller und Jörn Piro mit. Die laufenden Geschäfte der Stiftung führt der Stiftungsvorstand. Diesem gehören Peter Krug und Stefan Bonde an.
Die Stiftung Katholische Kirchengemeinde Heilig Geist ist in der Form angelegt, dass das Stiftungskapital dauerhaft in die Stiftung eingebracht und auch auf Dauer zu erhalten ist. Das Stiftungskapital wird nach den Maßgaben einer hierfür eigens beschlossenen Anlagerichtlinie in sicheren Anlageformen angelegt. Folge dieses Aufbaus ist, dass die Stiftung zur Verwirklichung ihrer Zielsetzungen ausschließlich die Erträge der Finanzanlagen verwenden kann.
Unserer Zielsetzung, der möglichst wirkungsvollen Unterstützung der notleidenden Bereiche, können wir nur dann nachkommen, wenn das Stiftungskapital möglichst groß ist; denn umso größer sind dann auch die durch seine Anlage erwirtschaftbaren Erträge. Das Stiftungskapital kann durch Zustiftungen erhöht werden. Zustiftungen sind Zahlungen in beliebiger Höhe von zustiftungswilligen Spendern in das Stiftungskapital. Die Zustiftungen fließen in das Stiftungskapital und unterliegen dessen Bestimmungen. Zustiftungen haben zudem den Charme, dass sie einen steuerlichen Anreiz aufweisen: sie sind im Rahmen der steuerrechtlichen Höchstbeträge von der Einkommensteuer absetzbar. Eine Zustiftung bietet so neben dem steuerlichen Anreiz die Möglichkeit, der Kirchengemeinde Heilig Geist dauerhaft und mit einer gewünschten Zweckbindung Geldmittel zuzuwenden.
Sollten Sie Fragen zu der Stiftung oder Interesse an einer Zustiftung haben, stehen Ihnen die Vorstandsmitglieder sowie Pater Dr. Gerald Tanye sehr gerne für ein vertrauliches Gespräch zur Verfügung.
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